JU JUTSU SV OFFENHAUSEN
   
 
  Dojo-Ordnung
  • Den fachlichen Anweisungen der Übungsleiter und deren Vertreter ist Folge zu leisten. Im Dojo (Übungsraum) hat Disziplin und Ordnung zu herrschen.
  • Die Trainingsteilnehmer haben sich rechtzeitig zum jeweiligen Trainingsbeginn im Dojo einzufinden.
  • Die Matten werden von allen Schülern unter Anleitung der Übungsleiters oder deren Vertreter aufgebaut.
  • Auf dem Weg zu und von der Matte ist immer geeignete Fußbekleidung (z.B. Slipper) zu tragen.
  • Die Matte wird nur barfuß oder mit entsprechenden Schuhwerk, welches im Einzelfall durch den Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter zugelassen wird, betreten.
  • Verunreinigung am Übungsmaterial (z.B. Matten, Schlagpolster) sind unverzüglich zu entfernen.
  • Das Übungsmaterial ist pfleglich zu behandeln und nach Absprache mit dem Abteilungsleiter oder dessen Stellvertreter von allen Aktiven zu reinigen.
  • Die Budobekleidung der Schüler hat sauber und ordnungsgemäß im Sinne der Ju-Jutsu-Kampfregeln, Abschnitt 3, zu sein. 
  • Auf die körperliche Hygiene der Trainingsteilnehmer ist zu achten. Finger- und Fußnägel müssen so geschnitten sein, daß das Verletzungsrisiko möglichst gering ist. Es darf keine abfärbende Kosmetik (z.B. Schminke, Lippenstift) benutzt werden.
  • Wegen erhöhter Unfallgefahr dürfen während des Trainings keine Schmuckgegenstände (z.B. Hals-, Fußkettchen, Ringe, Uhr, Ohrstecker) getragen werden. 
  • Am Anfang und am Ende des Trainings wird im Knien an- bzw. abgegrüßt, sofern nicht im Einzelfall ein Grüßen im Stand vom Übungsleiter oder dessen Vertreter zugelassen werden. Bei Partnerübungen wird an- und abgegrüßt.
  • Beim Zuspätkommen zum Training unter Verstoß von Nr. 3 der Dojo-Ordnung ist, soweit im Einzelfall unvermeidbar, vom Trainingsteilnehmer beim Betreten der Matte selbständig anzugrüßen und nach kurzer Aufwärmgymnastik am Trainingsbetrieb teilzunehmen.
  • Trainingsanleitungen und Technikerklärungen gibt nur der Übungsleiter oder dessen Vertreter. Ein Schüler hat gegenüber einem anderem Schüler jegliche Anleitung oder Erklärung zu unterlassen, sofern er nicht hierzu vom Übungsleiter eingesetzt worden ist.
  • Ohne Erlaubnis des Übungsleiters darf ein Schüler eine angesagte Übung nicht unterbrechen, um eine andere Übung, die er machen möchte, auszuführen. 
  • Während des Training darf die Matte nur aus dringenden Gründen (z.B. Verletzungen) verlassen werden. Der Schüler hat sich beim Übungsleiter abzumelden.
  • Übt ein Schüler für kurze Zeit nicht, so setzt er sich still am Mattenrand ab.
 
Heute waren schon 1 Besucher (4 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden